Lebendgeburt

Lebendgeburt
Le|bend|ge|burt 〈f. 20〉 Ggs Totgeburt
1. Geburt eines lebenden Kindes
2. lebend geborenes Kind

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Lebendgeburt,
 
lebend Geborenes, Neugeborenes, bei dem nach Trennung vom Mutterleib Lebenszeichen (Herzschlag, natürliche Lungenatmung oder Nabelschnurpulsation) nachweisbar sind, unabhängig von seinem Gewicht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, auch willkürliche Bewegungen als Lebenszeichen zu werten. Rechtsmedizinisch von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen einer Totgeburt und einer unmittelbar nach der Geburt verstorbenen Lebendgeburt; eine Klärung ist u. a. durch die Lungenprobe und die mikroskopische Lungengewebeuntersuchung möglich.

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Le|bend|ge|burt, die: a) Geburt eines lebenden Kindes, Tieres; b) lebend zur Welt gekommenes Kind, Junges.

Universal-Lexikon. 2012.

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